Rechtsprechung
BVerfG, 29.08.1975 - 1 BvR 243/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung …
So wird zB dadurch, daß rechtskräftig geschiedene, aber weiterhin in Lebensgemeinschaft zusammenlebende Eheleute im Steuerrecht vom Ehegattensplitting ausgeschlossen sind, Art. 6 Abs. 1 GG nicht berührt (BVerfG vom 29. August 1975 - 1 BvR 243/75 - StRK EStG -ab 1958- § 26 R 31). - BFH, 07.04.1978 - VI R 142/76
Verwitwete mit Kindern - Lohnsteuerklasse III
Es kommt hinzu, daß das BVerfG wiederholt entschieden hat, es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, daß nur zusammenlebende Ehegatten in den Genuß der Splittingvergünstigung kommen könnten (vgl. Beschlüsse vom 19. Juli 1973 1 BvR 214/73, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 27, und vom 18. Januar 1974 1 BvR 2266/73, StRK, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 28, im Verhältnis zu dauernd getrenntlebenden Ehegatten; Beschluß vom 28. August 1975 1 BvR 243/75, StRK, Einkommensteuergesetz - ab 1958 -, § 26, Rechtsspruch 31, im Verhältnis zu Geschiedenen; Beschluß vom 4. September 1974 1 BvR 272/73 - nv -, im Verhältnis zu ledigen Müttern).